Bundeseinheitlicher
Schwerbehinderten-Parkausweis |
Der
orange bundeseinheitliche Schwerbehindertenparkausweis sieht eine Vielzahl
von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor. Das Parken
auf speziellen Schwerbehindertenparkplätzen ist jedoch nicht gestattet.
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Berechtigtenkreis
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Schwerbehinderung
mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem anerkannten
Grad der Behinderung von mind. 80 % allein für Funktionsstörungen an den
unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das
Gehvermögen auswirken) |
Schwerbehinderung
mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem Grad der
Behinderung von wenigstens 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren
Gliedmaßen ( und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen
auswirken) und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von mind. 50 % für
Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane |
Erkrankung
an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem hierfür anerkannten Grad
der Behinderung von mind. 60 % |
Stomaträger
mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem
hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 70 % |
Beim
Versorgungsamtes beantragen |
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